E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025

Alles, was Sie über die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland ab dem 01.01.2025 wissen sollten: Pflichten, Vorteile und wie Sie sich optimal vorbereiten.

E-Rechnungspflicht ab 2025 – Was bedeutet das für Unternehmen?

Ab dem 01. Januar 2025 wird in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) für B2B-Geschäfte eingeführt. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Rechnungen nicht mehr in Papierform oder als einfache PDF-Dateien versenden dürfen, sondern auf ein standardisiertes elektronisches Format umsteigen müssen. Diese Maßnahme soll den Rechnungsaustausch effizienter und transparenter gestalten sowie den bürokratischen Aufwand minimieren.


Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Die E-Rechnungspflicht bedeutet für viele Unternehmen eine Umstellung ihrer bisherigen Prozesse. Dabei sind folgende Anforderungen zu beachten:

Standardisiertes Format: Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format erstellt werden, das von der zuständigen Behörde akzeptiert wird (z. B. ZUGFeRD oder XRechnung).

Elektronische Übermittlung: Die Rechnung muss elektronisch an den Rechnungsempfänger übermittelt werden, zum Beispiel über spezialisierte Plattformen.

Archivierungspflichten: E-Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.


Vorteile der E-Rechnung

Die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung bringt zahlreiche Vorteile mit sich, unter anderem:

Kosteneinsparungen: Weniger Papier, Druck- und Portokosten.

Effizienzsteigerung: Schnellere Bearbeitung und weniger Fehler durch automatisierte Prozesse.

Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Schutz vor steuerlichen Sanktionen.

Nachhaltigkeit: Verringerung des Papierverbrauchs und damit ein Beitrag zum Umweltschutz.


Wie können Sie sich vorbereiten?

Um die Anforderungen der E-Rechnungspflicht ab 2025 zu erfüllen, sollten Unternehmen frühzeitig handeln und ihre Prozesse anpassen. Folgende Schritte helfen bei der Vorbereitung:

Analyse der bestehenden Rechnungsprozesse: Überprüfen Sie, welche Änderungen in Ihrer Buchhaltung notwendig sind.

Software-Lösungen evaluieren: Nutzen Sie spezialisierte Software für die Erstellung und den Versand von E-Rechnungen.

Mitarbeiterschulung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter im Umgang mit der neuen Technologie geschult sind.

Testphase einplanen: Starten Sie rechtzeitig eine Testphase, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben.


Unterstützung durch rundum.digital

Wir von rundum.digital unterstützen Sie dabei, Ihre Rechnungsprozesse auf die kommenden Anforderungen der E-Rechnungspflicht umzustellen. Unsere Experten beraten Sie zu passenden Software-Lösungen und helfen Ihnen bei der Implementierung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen ab dem 01.01.2025 fit für die E-Rechnung ist.


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Wichtige Meilensteine zur E-Rechnungspflicht

2025

Ab 1. Januar 2025: B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Mit Zustimmung des Empfängers sind Papier- und PDF-Rechnungen weiterhin möglich. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € bleibt die Papierform zulässig.

2027

Ab 1. Januar 2027: Papier- und PDF-Rechnungen dürfen mit Zustimmung des Rechnungsempfängers nur versendet werden, wenn der Vorjahresumsatz des Rechnungsstellers weniger als 800.000 € beträgt.

2028

Ab 1. Januar 2028: Alle B2B-Unternehmen sind verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen, auch für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.