Alles, was Sie über die gesetzlichen Pflichten und Fristen für barrierefreie Internetseiten wissen müssen: Anforderungen, Deadlines und wie Sie Ihr Unternehmen vorbereiten können.
Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Internetseiten für alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder technischen Möglichkeiten, zugänglich sein müssen. Seit der Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gelten klare gesetzliche Vorgaben für öffentliche Stellen und teilweise auch für private Unternehmen.
Um eine Internetseite barrierefrei zu gestalten, müssen bestimmte Standards erfüllt werden. Dazu zählen unter anderem:
Perceivability (Wahrnehmbarkeit): Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie für alle wahrnehmbar sind, z. B. durch Texte für Bilder oder Untertitel für Videos.
Operability (Bedienbarkeit): Die Internetseite muss vollständig mit der Tastatur bedienbar sein, damit auch Menschen mit motorischen Einschränkungen Zugriff haben.
Understandability (Verständlichkeit): Inhalte sollten klar und verständlich formuliert sein, damit sie leicht nachvollziehbar sind.
Robustness (Robustheit): Inhalte müssen von einer Vielzahl von Endgeräten und Hilfstechnologien gelesen werden können, z. B. Screenreader.
Die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit gelten in erster Linie für:
Öffentliche Stellen: Behörden und andere öffentliche Institutionen müssen ihre Internetseiten und Apps bereits seit dem 23. Juni 2021 barrierefrei gestalten.
Private Unternehmen: Für bestimmte Branchen, insbesondere Unternehmen mit öffentlichen Aufträgen, könnten ebenfalls Verpflichtungen bestehen. Es wird erwartet, dass die Anforderungen zur Barrierefreiheit in den kommenden Jahren auch auf weitere private Unternehmen ausgeweitet werden.
Die barrierefreie Gestaltung Ihrer Internetseite bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch viele weitere Vorteile:
Erweiterte Zielgruppe: Sie erreichen Menschen mit Behinderungen, die ansonsten von der Nutzung Ihrer Internetseite ausgeschlossen wären.
Verbesserte Nutzererfahrung: Eine barrierefreie Internetseite ist oft auch für andere Nutzergruppen benutzerfreundlicher.
SEO-Vorteile: Barrierefreie Internetseiten sind häufig auch besser für Suchmaschinen optimiert, da die Inhalte strukturiert und gut zugänglich sind.
Image und Reputation: Unternehmen, die Barrierefreiheit umsetzen, demonstrieren Verantwortungsbewusstsein und Inklusion.
Für die barrierefreie Gestaltung Ihrer Internetseite sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:
Audit durchführen: Lassen Sie Ihre Internetseite von einem Experten auf Barrierefreiheit überprüfen.
Webentwickler schulen: Stellen Sie sicher, dass Ihr Team die Prinzipien der Barrierefreiheit kennt und umsetzt.
Software-Tools nutzen: Es gibt spezielle Tools, mit denen sich die Barrierefreiheit testen und verbessern lässt.
Regelmäßige Überprüfung: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess – planen Sie regelmäßige Checks ein, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden.
Wir von rundum.digital unterstützen Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, Ihre Internetseite barrierefrei zu gestalten, damit sie den Anforderungen entspricht und allen Nutzern zugänglich ist.
Möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Internetseite den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit entspricht? Kontaktieren Sie uns noch heute, und lassen Sie sich von unseren Experten beraten!
Seit 23. Juni 2021: Öffentliche Stellen müssen Internetseiten und mobile Anwendungen barrierefrei gestalten.
Weitere Anpassungen für private Unternehmen könnten in den kommenden Jahren folgen, da die Gesetzgebung zur Barrierefreiheit stetig ausgeweitet wird.